Diese Beratungsbereiche sind uns durch die Gesetzgebung nicht erlaubt.
Da es jedoch immer wieder notwendig ist, dass entsprechende Tätigkeiten (bspw. Jahresabschlussprüfungen von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften) vorgenommen werden, haben wir Kontakte zu sehr guten Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, um auch solche Aufgaben zu bewältigen.
Die vom Gesetzgeber geforderte Trennung der Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfer und der sonstigen Beratung, insbesondere auch in der Bilanzerstellung, kann hierdurch von uns erfüllt werden.
Gerne arbeiten wir auch mit Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern Ihres Vertrauens zusammen.
KANZLEI ENGESSER
Wächweg 2
88400 Biberach
Fon 07351/1838-70
Fax 07351/1838-80
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